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Allgemeine
Geschäfts
Bedingungen
Stand 01.1.2024
Das Unternehmen Eva Splitek bietet Unternehmensberatung und befindet sich aktuell in Gründung.
DEVsmartORG ist eine Marke von Eva Splitek.
DEVsmartORG bedeutet „develop smart organizations“ und beschreibt die Ausrichtung der Unternehmensberatung.
Basis für diese Geschäftsbedingungen sind die Empfehlungen der Wirtschaftskammer für Unternehmensberatung und IT
Allgemeines
Die Unternehmensberatung „DEVsmartORG“ mit der Geschäftsführerin Mag. Eva Splitek (im Folgenden „Beraterin“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sie denn, diese werden von der Beraterin ausdrücklich schriftlich anerkannt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Vertragsabschluss
Die Angebote der Beraterin sind freibleibend. Die Kundin / der Kunde ist an den Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Beraterin gebunden. Aufträge der Kundin / des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Beraterin als angenommen, sofern die Beraterin nicht etwa durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
Leistung und Honorar
Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrags wird im Einzelfall schriftlich vereinbart. Die Beraterin ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Für die Koordination und Betreuung erhält die Beraterin ein Honorar in der Höhe von 15 Prozent des über sie abgewickelten Etats.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der Beraterin für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Beraterin ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwands Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen der Beraterin, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt für alle Nebenleistungen der Beraterin. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Beraterin schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Beraterin die Kundin / den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als genehmigt, wenn Kundin / Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
Für alle Arbeiten der Beraterin, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Beraterin eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt die Kundin / der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Angebotsunterlagen und dgl. sind bei Nichtzustandekommen des Auftrages unverzüglich der Beraterin zurück zu übermitteln.
Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc. sind gegen Rechnungslegung der Beraterin von der Kundin / vom Kunden zusätzlich zu ersetzen.
Für die An-/Abreise werden Reisekosten von 1 EUR / Kilometer (zuzüglich 20% MwSt) verrechnet und im Angebot angeführt. Damit sind Fahrzeit, Fahrzeug- und Parkkosten abgegolten.
Eigentumsrecht und Urheberschutz
Die Urheberrechte an der von der Beraterin und ihren MitarbeiterInnen und beauftragten Dritten geschaffenen Werken (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Pläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, Konzepte etc.) verbleiben bei der Beraterin. Sie dürfen von der Kundin / vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Angebot oder vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Die Kundin / der Kunde ist nicht berechtigt, das Werk ohne ausdrückliche Zustimmung der Beraterin zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der Beraterin gegenüber Dritten.
Die Inhalte meiner Angebote sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen diese daher ohne meine gesonderte Zustimmung nur zu privaten oder sonstigen eigenen, nicht-kommerziellen und/oder nicht-gewerblichen Zwecken nutzen und dafür auch auf Ihrem Computer speichern. Ein Ausdruck ist ebenfalls zu privaten oder sonstigen eigenen, nicht-kommerziellen und/oder -gewerblichen Zwecken, zu eigenen Informationszwecken, erlaubt. Das gilt auch für eine Archivierung. Jede darüber hinausgehende Nutzung meiner Inhalte, speziell jede Vervielfältigung, Speicherung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung, etc. zu kommerziellen und/oder gewerblichen Zwecken, also auch eine Speicherung in Datenbanksystemen oder eine Nutzung innerhalb von Präsentationen im gewerblichen Betrieb, eine Veröffentlichung im Inter- oder Intranet, sowie eine Weitergabe von Inhalten oder eine Einräumung von Rechten an Dritte, bedarf meiner vorherigen ausdrücklichen Zustimmung.
Genehmigung
Alle Leistungen der Beraterin sind von der Kundin / vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als von der Kundin / vom Kunden genehmigt.
Die Beraterin veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch der Kundin / des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat die Kundin / der Kunde zu tragen.
Termine
Die Beraterin bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt die Kundin / den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn sie / er der Beraterin eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Beraterin. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Beraterin. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Beraterin entbinden die Beraterin jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Zahlung
Die Rechnungen der Beraterin sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 10 Prozent p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Beraterin. Die Kundin / der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Gewährleistung und Schadenersatz
Die Kundin / der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Beraterin schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht der Kundin / dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch den Beraterin zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber der Auftragnehmerin alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist von der Auftraggeberin / vom Auftraggeber zu beweisen.
Schadenersatzansprüche der Kundin / des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschaden oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, so weit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Beraterin beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen der Kundin / des Kunden übernimmt die Beraterin angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz und keinerlei Haftung.
Haftung
Die Beraterin haftet der Kundin / dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von der Beraterin beigezogene Dritte zurückgehen. Die Auftraggeberin / der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der Beraterin zurückzuführen ist. Die Beraterin wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und die Kundin / den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften auch bei den von der Beraterin vorgeschlagenen Maßnahmen ist die Kundin / der Kunde selbst verantwortlich.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der Beraterin, 2801 Katzelsdorf, Österreich. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen der Kundin / dem Kunden und der Beraterin ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem Berater und der Kundin / dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Beraterin örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.